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Mittwoch, 12. Oktober 2016

Vergütung im 52a-Rahmenvertrag

In einer Pressemitteilung mit dem Titel "Der Bildung und Wissenschaft irritierende Unsinn geht einfach weiter" setzt sich das Aktionsbündnis mit dem jüngst zwischen KMK und VG Wort abgeschlossenen Rahmenvertrag zur Vergütung von Ansprüchen für Nutzungen nach § 52a UrhG an öffentlichen Hochschulen kritisch auseinander.

Volltext der Pressemitteilung: http://urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0216.html

Den Ländern und den einzelnen Hochschulen sowie den öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen wird dringend geraten, diesem Vertrag nicht beizutreten. Die auf jede einzelne Nutzung bezogene Erhebung und Abrechnung ist für jeden in Bildung und Wissenschaft Tätigen nicht zumutbar. Der Bürokratie-Aufwand ist für Institutionen zudem einfach zu hoch. Das Aktionsbündnis sieht nur den Ausweg, dass die Politik ein auf Pauschalierung setzendes Vergütungsverfahren im Gesetz etabliert, vor allem in der bald erwarteten Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke. Dann sollte auch der Bundesgerichtshof (BGH) sein weltfremdes und unnötiges Beharren auf individuelle Vergütung aufgeben. Was die Rolle der VG Wort angeht, so sollte ernsthaft überlegt werden, ob nicht eine eigene Verwertungsgesellschaft für Bildung und Wissenschaft gegründet werden sollte.


Weitere Links zum Rahmenvertrag: https://archivalia.hypotheses.org/59881

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