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Montag, 6. März 2017

Regeln für die Schlagwortkatalogisierung

Die RSWK liegen in einer 4., vollständig überarbeiteten Auflage mit Stand März 2017 vor: 
Regeln für die Schlagwortkatalogisierung (RSWK). 4., vollständig überarbeitete Auflage (http://d-nb.info/1126513032/34).

Durch die Einführung des internationalen Regelwerks für die Erschließung, Resource Description and Access (RDA), wurde eine Anpassung der RSWK nötig; gleichzeitig sollten die GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen in das Regelwerk eingearbeitet werden. Aus diesem Grund beauftragte der Standardisierungsausschuss im Juni 2015 die Expertengruppe Sacherschließung, eine Neuauflage der RSWK unter den aktuellen Gegebenheiten zu erstellen. Mit der 4. Auflage wurde der Titel des Regelwerks angepasst: „Regeln für die Schlagwortkatalogisierung“ (statt wie bislang „Regeln für den Schlagwortkatalog“). Das etablierte und bekannte Akronym RSWK bleibt erhalten. Zusammen mit den RSWK erscheinen die Erfassungs- und Verwendungshilfen für RSWK-spezifische Sachverhalte (EH-S), welche die bisherigen GND-Übergangsregeln und Anwendungsbestimmungen ablösen sowie noch gültige Inhalte der bisherigen Praxisregeln aufnehmen.

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