Voller Mehrwertsteuersatz für E-Books
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil die Rechtslage bei der Besteuerung von E-Books bekräftigt. Demnach ist der reduzierte Mehrwertsteuersatz (in Deutschland: sieben Prozent) nicht auf E-Books anwendbar. Eine steuerliche Gleichbehandlung mit gedruckten Büchern ist aber in Sicht: Die EU-Kommission hatte eine entsprechende Regelung im Dezember [2016] befürwortet. ... [mehr] https://www.boersenblatt.net/artikel-voller_mehrwertsteuersatz_fuer_e-books.1295109.html
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