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Freitag, 18. August 2017

Digitale Semesterapparate für Unis gesichert

Hochschulen können auch im kommenden Wintersemester digitale Semesterapparate nutzen. Die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort haben sich jetzt darauf geeinigt, dass die Hochschulen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke weiter pauschal vergüten dürfen. Das gibt die Hochschulrektorenkonferenz bekannt. Deren Präsident Horst Hippler zeigt sich in einer Erklärung „erleichtert“, dass die digitalen Semesterapparate für das Wintersemester „gerettet“ sind. ... [mehr] http://www.tagesspiegel.de/wissen/streit-um-verguetung-digitale-semesterapparate-fuer-unis-gesichert/20196752.html

dazu auch: Der Vorsitzende der Kommission "Bibliothekstantieme", Staatsrat Kück, hat mit einem Schreiben vom 10.08.2017 über die Verständigung von KMK und VG Wort informiert, dass für die gesetzlich erlaubte Nutzung von Schriftwerken in den digitalen Semesterapparaten der Hochschulen und sonstigen Wissenschaftseinrichtungen nach § 52a UrhG für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 28. Februar 2018 eine pauschale Vergütung gezahlt wird. Die Höhe der angemessenen Vergütung soll auf der Basis einer gemeinsam abzustimmenden Erhebung ermittelt werden. Weitere Informationen: http://www.bibliotheksverband.de/dbv/vereinbarungen-und-vertraege/urheberrecht-gesamtvertraege.html

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